@asti2012
Ich versuche mal, den Hintergrund deiner Frage zu erfassen:
Du siehst einen Unterschied zwischen der Möglichkeit, als Single mehrere parallele lockere Beziehungen zu führen (was du mit "ungebunden" bezeichnest) und mit mehreren Partnern feste, langfristig angelegte Lebensbeziehungen aufzubauen (von dir als "Polygam" bezeichnet). Ist das so korrekt?
Und du fragst jetzt, was davon polyamor ist?
Nun, beides kann polyamor sein - und beides muss nicht polyamor sein.
Um mit einen anderen Menschen zu heiraten (das geht in Deutschland und vielen anderen Ländern zur gleichen Zeit immer nur mit einem Partner) muss man ihn ja nicht unbedingt lieben. Oder auch, um verheiratet zu bleiben. Allerdings ist sicher die Liebe oft ein Auslöser, miteinander die Ehe einzugehen. Aber die Liebe ist nicht zwingend für die Ehe und auch nicht, um ohne "Trauschein" miteinander durchs Leben zu gehen (wenn man sich gegenseitig hasst oder nicht respektiert, dürfte es allerdings schwerfallen - egal ob mit oder ohne Ehe).
Insofern muss also eine gemeinsame Lebenspartnerschaft (ähnlich einer Ehe) zwischen mehr als 2 Personen auch nicht polyamor sein. Aber natürlich ist die Liebe zwischen mehreren Partnern durchaus eine gute Voraussetzung für eine mehrfache Lebenspartnerschaft.
Auf der anderen Seite kann man aber durchaus mit mehreren Menschen in gegenseitiger Liebe verbunden sein, ohne eine feste Lebensbeziehung miteinander einzugehen.
In der Praxis sieht es oft so aus, dass Polyamory gleichzeitig in beiden Modellen gelebt wird: Mit einem (oder wenigen) Partnern wir in einer Lebensgemeinschaft eng zusammen gelebt, weitere Geliebte sind nicht in diese Lebensgemeinschaft fest integriert. Das heißt nicht, dass die Liebe zu diesen Menschen schwächer ist oder "weniger Wert" - aber manche Lieben gedeihen auch besser, wenn immer wieder ein gewisser Abstand da ist. Das ergibt sich in der Regel automatisch.
Ob da jetzt noch eine "Eheurkunde" zu einem Partner zusätzlich vorhanden ist, hätte für mich nur eine sekundäre Bedeutung: daraus leiten sich bestimmte gegenseitige Rechte und Pflichten vor dem Gesetz ab - und da finde ich es vor allem schade, dass ich diese nicht allen Partner(inne)n gleichermaßen einräumen kann.