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BDSM & Polyamorie
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Polyamorie und Recht

Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.908 Beiträge
Themenersteller 
Polyamorie und Recht
Ab und zu interessiert mich das Thema, wie sich polyamore Menschen in den Fallstricken der monoamoren Gesetzgebung und Rechtsprechung verheddern können. Das geht zB besonders schnell, wenn eine Trennung/Scheidung nicht gütlich verlaufen sollte.

Wenn nun einer der beiden Beteiligten den Ehepartner verlässt und zu einem anderen Partner zieht, den er vlt schon länger kennt, könnte es sein, dass das Gericht eine verfestigte Beziehung erkennt, und der Anspruch auf Trennungsunterhalt verloren geht: so das OLG Oldenburg in einer Besprechung hier:
https://www.anwalt.de/rechts … beziehung_106912.html?pid=26

Polies haben sicher gravierendere Rechtsprobleme, besonders, wenn Kinder involviert sind. Nur: diese Fälle kommen bislang nicht vor Gericht. Bis die Rechtsprechung diese Entwicklungen aus anderer Perspektive sehen kann als aus der monoamoren, dürften noch einmal 30-50 Jahre vergehen.

T*wink*M

P.S. @**ds: Neulich habe ich was zum Thema Scheidung geschrieben, das gerne hierher verschoben werden kann: Polyamory: Schnellscheidung für Polies?
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.908 Beiträge
Themenersteller 
Kleine Ergänzung
Wenn nun einer der beiden Beteiligten den Ehepartner verlässt und zu einem anderen Partner zieht, den er vlt schon länger kennt,

Dabei ging ich davon aus, der der verlassene Ehepartner von dem weiteren Partner wusste, diesen vlt sogar eine zeitlang akzeptiert hat oder zu akzeptieren versuchte. Wenn das nicht mehr im Guten geht, wird der Anwalt des verlassenen Partners dennoch auf Wegfall des Trennungsunterhalts plädieren.
Es geht dabei um den Unterhalt, wenn die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, oder?
***sh Mann
22 Beiträge
Ja genau.
Der Trennungsunterhalt ist um einiges höher als der Folgende Unterhalt, da in der Zeit der Trennung bis zur Scheidung der Partner so Versogt werden muß wie in der Zeit der Ehe bzw keine Einbußen in kauf nehmen muss.
*********marrn Mann
1.397 Beiträge
Gruppen-Mod 
...wobei die Thematik sich nicht erübrigt mit einer Scheidung, den Trennungsunterhalt gibt es ja auch danach. Eine spezifische Poly-Frage sehe ich allerdings im konkreten Beispiel nicht. Den Mono mit neuer "verfestigter Lebensgemeinschaft" trifft es ja genauso mit dem eventuell wegfallenden Unterhaltsanspruch. Das Verschuldensprinzip hat man ja mit guten Gründen aus dem Scheidungsrecht entfernt, das die Ehe gescheitert ist, genügt. Irgendwie kommt das aber nun über die Hintertür des Unterhaltsrecht zurück, ich habe z.B. schon gelesen, dass ein geringerer Zeitraum des Zusammenlebens (schon ein Jahr) als üblich (je nach Gerichtsort, aber mindestens ca. 2 Jahre) ausreichen kann für die Versagung des Unterhaltsanspruch, wenn der neue Partner "Grund für die Trennung" war. Wann war er das im Poly-Kontext eigentlich?

Interessantere Rechtsfragen im Polykontext finde ich aber z.B. erbrechtliche Überlegungen, da gibt es im BGB keinerlei Lösungen, hilft also nur Testament. Oder auch die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, was, wenn sich da mehrere Partner und Bevollmächtigte nicht einig sind?
**********derHB Mann
2.629 Beiträge
Spannender bzw. ärgerlicher finde ich da das Problem mit der Erbschafts- / Schenkungssteuer, dass eine Ehefrau hohe Freibeträge hat, aber die nicht verheiratet ist, schon ab 20 Teuro schon Steuern zahlen muss.
******ore Frau
4.526 Beiträge
Der Trennungsunterhalt heißt nach der Scheidung nachehelicher Unterhalt.

Das Schuldprinzip wurde 1974 abgeschafft, aber ich wurde im Unterhaltsverfahren mit dem §§ 1579 konfrontiert: durch meine polyamore Lebensweise hätte ich den Unterhalt verwirkt. Die Richterin hat meinem Ex abgeraten, darauf zu bestehen, letztlich war das ein Punkt unter vielen, der zu einem Vergleich geführt hat und mir statt des Maximalanspruchs an Unterhalt von ca. 24000 € nur 10000 € zugesprochen wurde. Ich hätte das weiter treiben können, aber wir hatten schon 4 Jahre Unterhaltsklage hinter und und ich konnte und wollte nicht mehr.....
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.908 Beiträge
Themenersteller 
Ver-Urteil-ung sexuellen Verhaltens
*********marrn:
Eine spezifische Poly-Frage sehe ich allerdings im konkreten Beispiel nicht.

Ich auch nicht.
Habe ich mich (nicht nur bei diesem Urteil) gefragt, wie es Polies (natürlich bei leicht verändertem Sachverhalt ergehen könnte, wenn ein monoamorer Urteilstenor darauf angewendet wird.
Gioiamore hat das ja im Prinzip (wenn auch sicher bei einem etwas anderen Sachverhalt) selbst erlebt.


OT:
Dahinter steckt die Verurteilung eines sexuell abweichenden Verhaltens als sexuelle Verwahrlosung ( https://de.wikipedia.org/wik … g#Heutige_Begriffsverwendung ).
Findige Juristen sind sicher in der Lage, Mehrfachbeziehungen bei entsprechender Beweislage zB in einem Sorgerechtsprozess dementsprechend zu verwenden mit der Folge, dass eine polyamore Frau, die das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben möchte, sich in ihrem sexuellen Frau-Sein stigmatisieren oder ihre Kinder aus "Gründen des Kindeswohles" abgeben muss.

Auf die Schnelle fand ich keine Urteile dazu, ich vermute aber, dass es sie mit hoher Wahrscheinlichkeit gibt.

Wäre bestimmt eine interessante Forschungsarbeit, wie sexuell "überdurchschnittlich aktive" Menschen unterschiedlich nach ihrer Geschlechtszugehörigkeit vor den Augen des Gesetzes davon kommen, denn die Normen werden immer noch überwiegend von Männern gemacht und ausgelegt.

Profilbild
********enzo Mann
853 Beiträge
Im deutschen Scheidungsrecht gilt inzwischen nicht mehr das Verschuldens-, sondern das Zerrüttungsprinzip. Das heißt, dass es völlig egal ist, wer dran Schuld hat, entscheidend ist nur, dss die Eheleute keine gemeinsame Zulunft mehr sehen. Das Fremdgehen wird daher so gut wie gar nicht relevant.

Zudem glaube ich nicht, dass der nacheheliche Unterhalt wegen "des Fremdgehens" bei Polys ect. beschränkt oder befistet werden kann nach § 1579 BGB. Dieser Paragraf geht von Härtefällen des Fremdgehens in monogamen Beziehungen aus, also Fremdgehen in der ehelichen Wohnung, sehr häufige Seitensprünge mit wechselnden Partnern etc. Hierzu reicht "normales" Fremdgehen jedoch nicht aus, es müssen Umstände hinzutreten, die den Unterhaltsanspruch als unbillig erscheinen lassen.

Bei Polys oder auch bei Swingern und offenen Beziehungen muss davon ausgegangen werden, dass der "betrogene" Partner von weiteren Partner gewusst, diese tolleriert oder gar gebilligt hat.
Damit ist der Tatbestand eines extremen Fremdgehens nicht mehr gegeben.

Viele Grüße
Brian
******ore Frau
4.526 Beiträge
@BrianLorenzo
Es wäre sicher schwierig gewesen, mir den § 1579 anzuhängen, aber im deutschen Recht gibt es sehr oft nicht mehr A oder B, Schuld oder Unschuld, Unterhalt oder keinen Unterhalt. Es läuft in sehr vielen Fällen auf einen Vergleich raus, da die Richter grundlegende Urteile pro oder contra vermeiden. Und so wird auf beiden Seiten "gesammelt" und oft nicht hinterfragt, was dran ist. Und wenn Du irgendwann mal den Sack zumachen willst, dann schlägst Du bei einem Vergleich besser ein.......
Traurig, aber wahr.
****ora Frau
39 Beiträge
Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde: kann man "Fremgehen" in nem Ehevertrag explizit erlauben? Also das irgendwie direkt so regeln, dass die Monoregeln für diese spezielle Ehe weder für Trennung noch für Unterhalt gelten sollen? Oder ist das wieder irgendwo verboten?
*******enig Mann
8.382 Beiträge
hallo misabeth,
ich bin ein wenig verwirrt, wenn du von Unterhaltsforderungen von 24.000,- sprichst und 10.000,- als müden Kompromiss bezeichnest. Sollten damit Monatsbeiträge gemeint sein, läge die Ebene der Auseinandersetzung ungewöhnlich hoch, obwohl mir schon klar ist, dass die Leasingraten für den Bentley kaum unter 2-3 Mille im Monat liegen werden, eine PPL auch mindestens nen Tausi im Monat kostet und der Unterhalt für die Beech Bonanza auch nochmal ein bissken (die iss ja schon gaanz alt). Und der Gärtner will schließlich auch noch seinen Lohn, vom Frisör ganz zu schweigen...;)

Davon einmal ganz abgesehen, glaube ich persönlich, dass jegliche Unterhalts-Auseinandersetzungen mit dem Recht oder der zuvor geführten Partnerschaft einen ganzen Dreck zu tun haben. Streiten kann man sich, egal ob man vorher zu zweit, zu dritt oder zu wieviel auch immer zusammengelebt und geliebt hat. Und so wie man sich trefflich streiten kann, werden die beteiligten Streithähne auch immer wieder Möglichkeiten finden, wie sie sich gegenüber ihrem Streitpartner besser stellen. Weil hey: die Ehe und die schöne Fassade sind schließlich durch, jetzt kann man(n) ja ruhig sein wahres Gesicht zeigen... Weiterhin glaube ich persönlich, dass viele der oft genug zitierten Unterhaltsstreitigkeiten ihren Ursprung in persönlichen Verletzungen und einem falsch verstandenen Kompensationsgedanken derselben haben. Aus der Reihe: "versaust du mir den Tag, versau ich dir die Woche" (ein Zitat meiner herzallerliebsten Exfrau, dessen wahre Bedeutung mir auch erst bei der Notarvereinbarung im Zuge unserer Scheidung klar wurde).

Also glaube ich persönlich, dass es kein Recht geben wird, dass den Empfindungen der Beteiligten gerecht werden könnte. Die wünschen sich schließlich Pest und Cholera an den Hals und würden ihren Gegner gerne möglichst schlimm leiden sehen. Aber das gibt die gängige Rechtsprechung halt nicht her. Da muss man(n) oder frau dann halt eben auf die Unrechtsschiene ausweichen...

und zu deiner Frage, Fjodora: das Fremdgehen kann man in einem Ehevertrag gerne regeln wollen, es wird aber keine rechtliche Relevanz erreichen, genau so gut könnte man auch Analverkehr oder Urin-Spiele vereinbaren. Diese Dinge entziehen sich m.W. der Rechtsprechung. Außerdem kommt beim Fremdgehen die Beweisführung erschwerend hinzu: selbst in der Sharia steht geschrieben, dass 4 Zeugen gesehen haben müssen, dass kein Blatt Papier zwischen die Missetäter mehr gepasst hat, weißt du, was ich meine...?
******ore Frau
4.526 Beiträge
Es ist ein einmaliger Betrag. Damit sind jetzt für immer und ewig alle nachehelichen Ansprüche abgegolten. Sei´s drum, dafür habe ich meinen Frieden!
Natürlich geht es um die Verletzungsebene, "Schuldzuweisung" und das ganze drumherum...... Ich war froh, dass eine Anwältin es (schlecht, aber immerhin) mir teilweise abgenommen hat, so war ich emotional nicht so tief involviert....
Von dem Betrag zahle ich jetzt die Darlehen zurück, die in der Trennungszzeit entstanden sind (ich bin aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen, seine Freundin eingezogen), dann zahle ich die Verfahrenskostenhilfe zurück, die mir das Gericht gewährt hat und dann ist das Geld auch schon wieder weg....
*******enig Mann
8.382 Beiträge
keine Sorge, themisabeth ;)
ich wollte nur ein wenig mit den Klischees spielen, aber hatte sowas schon vermutet. 24 Riesen im Monat wäre nun wirklich extrem üppig. Die Nöte im Zuge solcher Auseinandersetzungen und die vielfältigen Verletzungen, die dabei entstehen, sind mir von meiner eigenen Scheidung noch wohl erinnerlich, obwohl diese lange her ist. Ich zitieren einen Anwalt, der damals einen Stock tiefer gewohnt hat und mir auf meinen Weg folgende Worte mitgegeben hat: "es wird besser, wenn sich die Wolken des Streits verzogen haben und man sich in die neuen finanziellen Verhältnisse gefunden hat" - so platt es sich anhören mag, so sehr muss ich dem guten Mann rechtgeben nach inzwischen 15 Jahren.
******ore Frau
4.526 Beiträge
Ich hadere kaum noch damit, aber ich habe innerliche Konsequenzen gezogen (Wachsamkeit für die Zukunft) und teile meine Erfahrungen, um andere zu sensibilisieren....
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden.
Für mich geht es nun umso schneller vorwärts *zwinker*
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.908 Beiträge
Themenersteller 
"Gute Sitten" als Grenze für rechtswirksame Verträge
****ora:
kann man "Fremgehen" in nem Ehevertrag explizit erlauben? Also das irgendwie direkt so regeln, dass die Monoregeln für diese spezielle Ehe weder für Trennung noch für Unterhalt gelten sollen? Oder ist das wieder irgendwo verboten?

Spannende Frage, sich gegenseitige Toleranzgrenzen vertraglich zusichern zu lassen.
Dem entgegen steht der Rechtsgedanke vom Verstoß gegen die guten Sitten:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html

Was das sein könnte ist hier erläutert:
http://www.rechtslexikon.net/d/gute-sitten/gute-sitten.htm ,
aber da kann im Einzelfall noch viel mehr reingepackt werden; das ist ähnlich wie mit dem Grundsatz von Treu und Glauben: es ist ein Sammelbecken für alles mögliche, das sonst nicht justitiabel ist.

Heutzutage noch wegweisend finde ich den ersten Satz:
Gute Sitten sind verletzt, wenn dem Rechtsgefühl aller billig und gerecht Denkenden zuwidergehandelt wird.

Die "billig und gerecht Denkenden" sind, so wie ich es empfinde, die herrschende Mehrheit der Bevölkerung. Und die denkt eben nicht polyamor.
Interessant wäre es aber, die Polyamorietoleranz zu untersuchen. Die Anzahl der Menschen, die Polyamorie (für andere) tolerieren, dürfte deutlich größer sein.

Deshalb finde ich Medienarbeit so wichtig, um diese Toleranzbasis zu verbreitern.

T*herz*M,

der sich gerade freut, das der Thread sich über den Einzelfall im EP hinaus weitet, weil das auch meine Absicht war. Würde mich freuen, wenn hier von Zeit zu Zeit immer wieder neue Aspekte hinzukommen.
*******lied Mann
603 Beiträge
Die Guten Sitten vs. Die Rosa Liste
VerUrteilung sexuell abweichenden Verhaltens als Gefährdung
Danke Tom *top* Thema. Aspekte kannst du bekommen *g*

Ich finde interessant welches Zahlenverhältnis Unterhalts-Beiträge zu Sorgerechts-Breiträge haben (15:1)

Vielleicht ist es im Umgang mit Kindern lediglich wichtig, daß die Mutter mit keinem, oder einem Partner zusammen wohnt und die weiteren Partner nur zu Besuch kommen. Sex findet wie bei Monos nur hinter geschlossener Türe statt ( Monos ist lustig, denn es heißt "Affen" auf spanisch *lach*)

Wieviele Menschen darf man als Zeichen besonderer Verbundenheit auf den Mund küssen ?

Vielleicht können wir uns hier was bei den Regenbogenfamilien abgucken. Die haben zumindest schon mal geklärt: Welche (Geschlecht) Menschen darf man als Zeichen besonderer Verbundenheit auf den Mund küssen ? Darf der schwule Papa seinen Freund vor den Kindern küssen, ohne daß die verlassene Mutter ( die sich fühlt wie Katja Riemann in "Der bewegte Mann") das Jugendamt einschaltet ?

In Analogie zu uns: Darf Mama erst den Einen und dann den Anderen küssen, ohne daß der verlassene Vater (der über den Unterhalt kotzt) aus biestigkeit das Jugendamt einschaltet ?

Gibt es einen Schutz davor, daß sich ein/e verbitterter Verlassener das Recht vor den Karren spannt, um Rache und Genugtuung zu bekommen ? Und ja, es geht mir ganz besonders um jugendfreie Handlungen in der Öffentlickeit.
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.908 Beiträge
Themenersteller 
Spannende Fragen...
da bräuchte es einen in diesen Angelegenheiten erfahrenen Richter, Anwalt, Jugendamtsmitarbeiter oder Sozialarbeiter.

Sonst bin ich um Rechercheideen ja nicht verlegen, aber jetzt gerade fällt mir kein Weg ein, der zu belastbarem Datenmaterial führt, das stichprobenweise Einzelfälle offenbart um zu schauen, ob das thematisch für den Thread relevant sein könnte.

Im Moment gelingt es nur meiner Fantasie, sich vorzustellen, dass es eine Menge Versuche geben könnte, über das Thema "unsittlichen Lebenswandel" die Rechte Unterhalts-, Umgangs- und/oder Sorgeberechtigter zu beschneiden.
Vlt. fällt mir in den nächsten Tagen was ein...

Besonders wertvoll wäre es natürlich, hier die Erlebnisse Betroffener teilen zu dürfen.

Tom
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.908 Beiträge
Themenersteller 
Recht (Unterhalt, Kindesumgang) und Sexualmoral
*******lied:
Vielleicht ist es im Umgang mit Kindern lediglich wichtig, daß die Mutter mit keinem, oder einem Partner zusammen wohnt und die weiteren Partner nur zu Besuch kommen.

Interessant: Wohnt ein Mensch mit einem gegengeschlechtlichen Menschen zusammen, gilt bis zum Beweis des Gegenteils die monoamore Rechtsvermutung, dass das ihr Lebens- Sexual- und was-sonst-noch-"Partner" ist (s. Hartz IV).
Weitere Menschen scheiden in der Rechtsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils als sexuelle Kontaktpersonen, und damit als "Unsittlichkeitssubjekte" erst einmal aus.

Wohnt der Mensch aber alleine, steht jede weitere (meist) gegengeschlechtliche Person erst einmal unter dem Generalverdacht, ein "Unsittlichkeitssubjekt" zu sein. Eine Frau, die häufig Männerbesuch über Nacht empfängt, dürfte Arbeit bekommen, ihren sittlichen Lebenswandel (der ihr Unterhalt und Sorgerecht sichert) zu beweisen. Ich habe ein Bauchgefühl, dass das genderspezifisch sehr unterschiedlich bewertet werden würde.
In der Praxis sind freilich eher Mütter betroffen.

Merkt wer was?

T*wuerg*M
*******enig Mann
8.382 Beiträge
hallo Liebesglied,
NEIN, es gibt keinen Schutz davor, dass ein verbitterter verlassener Part das Recht dazu missbraucht, seine persönliche Kränkung aufzuwiegen. Vielmehr ist das erklärte Absicht vieler schwachen Menschen, die mit ihrem Verlust nicht klar kommen und sozusagen ihren Ex dafür möglichst vielfältig bezahlen lassen wollen.

Da helfen nur Schmerzen oder überzeugende Drohungen, mit Sachargumenten wirst du dieser Sorte Mensch nicht begegnen können.
*******wers Frau
78 Beiträge
Hm, solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dürfte es für das Sorgerecht und für das Jugendamt keine Rolle spielen, ob es da (auch für das Kind offensichtlich) mehrere Partner gibt. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind/den Kindern zusammen lebt (meistens die Väter) werden da aber sicher einen schwereren Stand haben.
Deswegen muss Poly von der Politik wahrgenommen werden.
Prima, dass dieses Thema hier so intensiv diskutiert wird. Ich halte es für wichtig, dass Polys rechtlich abgesicherte Möglichkeiten für ihre Beziehung bekommen. Dazu muss das Thema bei den Parteien platziert werden.
Deshalb habe ich wie bereits vor vier Jahren Polyamorie Wahlprüfsteine veröffentlicht und an mehrere Parteien geschickt.
https://viktor-leberecht.de/ … ine-zur-bundestagswahl-2017/
Schau mir in die Augen, Kleines (202311)
*********herz Mann
3.908 Beiträge
Themenersteller 
Wird leider wenig bewirken,
solange Polies keine nennenswert wahlstimmenwirksame Größenordnung erreichen.
Politisch ist die Thematisierung der Zeit also weit voraus, und die Politik reagiert meist erst dann, wenn sie merkt, dass sie zeitlich einem Thema weit hinterher hinkt...

Bei der verhaltenen Zurückhaltung der Polies hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit und Politik haben wir politisch locker 20-25 Jahre Zeit, um das mit Aussicht auf politische Realisierung zu thematisieren.
Für mich ist das völlig ok so. Nicht alles, was ich gut finde, muss sich wie ein Buschbrand verbreiten... in kann mich gut an kleinen Feuern wärmen.

T*g*M
Profilbild
********enzo Mann
853 Beiträge
Ich halte es für wichtig, dass Polys rechtlich abgesicherte Möglichkeiten für ihre Beziehung bekommen. Dazu muss das Thema bei den Parteien platziert werden.

Ich halte das für völlig überzogen, sorry da gibt es genug wichtigere Baustellen die abgearbeitet werden müssen.
Für Polys reicht es vollkommen aus, dass im Grundgesetz steht,

Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Lasst uns erst mal die Gleichstellung der Homoehe und die Gleichstellung zwischen Frau und Mann hinbekommen, bevor wir zu den absoluten Sonderfällen wie Polyamorie kommen.

Viele Grüße
Brian
****ora Frau
39 Beiträge
Seiner Lebensweise steht halt nicht drin und ob du Poly was von dem anderem zuordnen kannst kommt drauf an, wie Richter und Anwälte das so sehen. Also kann man de facto polys durchaus diskriminieren....

Warum "es gibt schlechteres zu bekämpfen" ein Argument sein soll, nicht zu handeln musst du mir nochmal erklären. Das mag ein persönliches "ich setz mich für Dinge ein, die (mir) wichtiger sind" sein, dass ich gerade falsch verstehe, aber warum sollen andere sich da nicht einsetzen?
Es gibt ja keine Regelung "jedes Jahr werden nur 5 Missstände beseitigt, einigt euch gefälligst" oder hab ich da was verpasst?
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